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Neben dem reinen Lohn regelt der Manteltarifvertrag die allgemeinen Arbeitsbedingungen. Hier finden sich Bestimmungen zu folgenden Punkten:

  • Arbeitszeit: Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit (z.B. 40 Stunden) und die Regelungen zur Vergütung von Überstunden, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit mit entsprechenden Zuschlägen.
  • Urlaubsanspruch: Die Anzahl der Urlaubstage pro Jahr, die oft nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit gestaffelt ist.
  • Sonderzahlungen: Regelungen zum Urlaubs- und Weihnachtsgeld (oft als “Jahressonderzahlung” bezeichnet).
  • Kündigungsfristen: Die Fristen für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, die oft länger sind als die gesetzlichen Mindestfristen.

Für Arbeitnehmer bietet der Tarifvertrag einen wichtigen Schutz. Er garantiert eine faire Mindestvergütung, die nicht unterschritten werden darf, und sorgt für klare und transparente Arbeitsbedingungen. Er schützt vor Lohndumping und schafft gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Beschäftigten.

Für Arbeitgeber, die Mitglied im Arbeitgeberverband sind, bietet der Tarifvertrag ebenfalls Vorteile. Er schafft Rechtssicherheit und Planbarkeit bei der Personalkostenkalkulation. Zudem sorgt er für Friedenspflicht: Solange der Tarifvertrag läuft, darf die Gewerkschaft nicht zu Streiks aufrufen. Dies gewährleistet einen stabilen und ungestörten Betriebsablauf.

Der Tarifvertrag ist somit ein entscheidendes Instrument, das die komplexen Arbeitsbeziehungen in der dynamischen Transport- und Logistikbranche strukturiert und befriedet.

In Nordrhein-Westfalen werden die maßgeblichen Tarifverträge für das Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe in der Regel zwischen der Gewerkschaft ver.di und dem Verband Verkehrswirtschaft und Logistik Nordrhein-Westfalen e.V. (VVWL) ausgehandelt.

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